AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Pferdetransporte, die von der EC Horsetrans KG durchgeführt werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der EC Horsetrans KG als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Kunde.

 

1. Auftragserteilung

Ein Auftrag, der mündlich, telefonisch oder auf anderem Weg erteilt wird, wird erst gültig, wenn die EC Horsetrans KG diesen schriftlich, per E-Mail oder per WhatsApp bestätigt. Der Auftrag umfasst den Transport von einem oder zwei Pferden vom Abhol- bis zum Zielort. Alle Leistungen, einschließlich Be- und Entladen, erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.

 

2. Haftung beim Transport

Die EC Horsetrans KG übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden an den Pferden, die sich diese während des Transportes durch eigenes Verhalten zufügen:

  • Steigen
  • Trittverhalten
  • Stress
  • sonstiges Eigenverhalten

 

Schäden an mitgeführtem Zubehör oder Equipment werden nicht übernommen; die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. Alle während des Transports anfallenden Kosten, einschließlich tierärztlicher Maßnahmen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber muss der EC Horsetrans KG mitteilen, wenn eines oder beide Pferde bereits bei früheren Transporten schwieriges Verhalten gezeigt haben oder besondere Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Unterlässt er diese Mitteilung, haftet er für daraus entstehende Schäden.

 

 3. Abbruch des Transports

Die EC Horsetrans KG ist berechtigt, den Transport abzubrechen, falls eines oder beide Pferde krank, verletzt oder nicht transportfähig sind oder notwendige Unterlagen fehlen. Eine Transportversicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers; die EC Horsetrans KG stellt keine eigene Versicherung zur Verfügung.

 

 4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Pferde transportfähig sind. Be- und Entladen erfolgt durch den Auftraggeber oder eine von ihm bestimmte Person. Alle während des Transports entstehenden Kosten, wie Notfallmaßnahmen oder Pausen, trägt der Auftraggeber. Bei Zweifeln an der Transportfähigkeit eines oder beider Pferde kann ein Tierarzt hinzugezogen werden; seine Entscheidung ist bindend.


Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EC Horsetrans KG als verbindlich an.

Gerichtsstand 9400 Wolfsberg

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